Die einzelnen Gesetze die die Leinenpflicht regeln

BGB 

Hundehalte- Verordnung

wird in NRW durch das LHundg NRW geregelt 

 

Landeshundegesetz LHundG NRW

§2(2), §5(2), §11(6)

ein genereller Leinenzwang ohne ausreichende Ausweisung von

Freiflächen, ist nicht zulässig

Urteil des OVG Lüneburg

 

 

Landesjagdgesetz

unter www.ljv-nrw.de

Natur-und Wildschutz/Wildschutz

Städte und Gemeinden dürfen keine Leinenpflicht

im Wald anordnen

Urteil des OVG Münster

Während der Brut/Setzzeit gilt keine Leinenpflicht

 

 

Landesforst/ waldgesetz

§2 (Fn 42)

siehe auch unter Landesjagdgesetz

 

 

Naturschutzgesetz

grundsätzlich gilt in Naturschutzgebieten Leinenpflicht.

Anders verhält es sich in Landschaftsschutzgebieten

Das Amt für Umwelt gibt Auskunft

 

 

 

Tierschutzgesetz

§2 (1)

 

 

besondere Gesetze in den einzelnen Gemeiden

nachzufragen beim Ordnungsamt oder auch Amt für Umwelt

Für die Städte Rahden und Espelkamp gilt zusätzlich die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Rahden bzw. Espelkamp

 

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